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Kurzparkzonen


Allgemeines


Sämtliche Informationen zum Thema Kurzparkzonen finden Sie unter:


Flächendeckende Kurzparkzone und Parkgebühren - Parkpickerl, Parkschein (wien.gv.at)


Am 1. März 2022 wurden in jedem Wiener Bezirk flächendeckende Kurzparkzonen und das Parkpickerl für die jeweiligen Bezirksbewohner- und -bewohnerinnen eingeführt. Preis und Parkdauer wurden für alle Bezirke vereinheitlicht.


Das Parken ist in jedem Wiener Gemeindebezirk kostenpflichtig. Sie benötigen einen Parkschein (1,10 Euro pro halbe Stunde) oder ein Parkpickerl (nur für Bezirks-Bewohner*innen), um Ihr Fahrzeug an öffentlichen Stellplätzen zu parken.



Parkdauer


Die Kurzparkzone gilt von Montag bis Freitag (werktags) von 9-22 Uhr.


Für das Parken mit Parkschein oder Handyparken gilt eine Maximaldauer von 2 Stunden.


Für das Parken mit Parpickerl im eigenen Bezirk gilt eine unbegrenzte Parkdauer. Abweichende Regelungen gibt es für Beschäftigte und Betriebe (Parkchip) und sind hier auch Ausnahmen von der maximal erlaubten Parkdauer möglich.



Beantragung und Kosten


Parkpickerl online beantragen:


Parkpickerl für Bewohnerinnen und Bewohner - Antrag mit Formular, Gültigkeit (wien.gv.at)


Parkpickerl bei einem persönlichen Termin beantragen:


Magistratische Bezirksämter (Amtshäuser) - Adressen, Öffnungszeiten (wien.gv.at)


Parkschein:


Parkgebühren in Wien


Handyparken:


HANDYPARKEN: Voraussetzungen, Ablauf und Kontakt (wien.gv.at)


Parkchip für Beschäftigte und Betriebe:


Parkchip für Beschäftigte und Betriebe (wien.gv.at)


Pauschale Entrichtung der Parkometerabgabe:


Parkgebühr-Pauschale für ganz Wien beantragen


Die Parkometerabgabe für das Parkpickerl ist seit März 2022 für alle Wiener und Wienerinnen gleich und beträgt 10 Euro pro Monat zuzüglich Verwaltungsabgabe.


Sie können das Parkpickerl für mindestens 3 und höchstens 24 Monate erwerben.


Achtung: Bei jeder Verlängerung müssen Sie erneut die Verwaltungsabgabe bezahlen. Mit den Einnahmen aus dem Parkpickerl wird der Ausbau der Öffis finanziert.


Für die Ausstellung des Parkpickerls fällt zusätzlich eine einmalige Verwaltungsabgabe an. Diese ist bei Online-Anträgen vergünstigt:



  • Verwaltungsabgabe bei einem persönlichen Antrag im Magistratischen Bezirksamt: 50 Euro

  • Verwaltungsabgabe bei einem Online-Antrag mit Bürgerkarte/Handy-Signatur: 39,30 Euro

  • Verwaltungsabgabe bei einem Online-Antrag ohne Bürgerkarte/Handy-Signatur: 45 Euro


Geschäftsstraßen


Seit 4.Juli 2022 gibt es Anpassungen in einzelnen Bezirken bei den Kurzparkzonen, Überlappungszonen und Geschäftsstraßen. Im Stadtplan Wien finden Sie eine Übersicht aller Bereiche.


Geschäftsstraßen sind aus der flächendeckenden Kurzparkzone in Wien ausgenommen. Es gelten für das Parken mit Parkpickerl oder Parkschein folgende Regelungen:



  • Parkdauer maximal 1,5 Stunden mit für den jeweiligen Bezirk gültigem Parkpickerl oder Parkschein (Parkuhr einlegen)

  • Gilt Montag bis Freitag (werktags) von 8 bis 18 Uhr sowie Samstag (werktags) von 8 bis 12 Uhr. Abweichende Regelungen für einzelne Straßen, siehe Stadtplan Wien.

  • Hinweis: Geschäftsstraßen sind im Stadtplan als türkise Flächen („Kurzparkstreifen“) erkennbar


  • Bereich und Gültigkeit durch Verkehrszeichen gekennzeichnet

  • Nach Ende der Gültigkeitsdauer ist das Parken ohne Parkpickerl oder Parkschein erlaubt.